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Kultur für alle

Volksbühne Karlsruhe e.V.

Wir machen kein Theater
wir bringen Sie hin!
Volksbühne Karlsruhe e.V.
Kultur für alle

Mitgliedschaft

Wir erheben keinen Mitgliedsbeitrag. Die Volksbühne finanziert sich durch den Verkauf der Theaterkarten.

Aber bitte denken Sie daran, dass Sie automatisch Mitglied unserer Besucherorganisation bleiben, wenn sie nicht bis

  • 30. Juni des Jahres
schriftlich gekündigt haben.

Theaterbesucher, die ihre Mitgliedschaft kündigen, erhalten keine Bestätigung, es sei denn,Sie legen Ihrem Kündigungsschreiben einen ausreichend frankierten Umschlag bei.

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Kartenvergabe-System

Die Karten für die festgelegten Vorstellungen werden in einem rollierenden System ausgegeben. Dadurch sitzt jedes Mitglied im Laufe der Spielzeit auf wechselnden Plätzen unterschiedlicher Preisgruppen.

Bei Übersendung der Theaterkarten durch die Post sind die Versandkosten zu Beginn der Spielzeit für die ganze Spielzeit zu entrichten.

Der Beitrag für das gewählte Programm kann jährlich zu Beginn der Spielzeit oder halbjährlich und auch einzeln pro Vorstellung bezahlt werden (jährlich aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung wünschenswert).

Betreff: Abholer - Bei Nichtabholung der Theaterkarten bis acht Tage vor der Vorstellung erfolgt automatisch die Übersendung durch die Post unter Berechnung des Versandkostenanteils.

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Änderungswünsche / Umtausch

Änderungswünsche

Terminänderungen auf Wunsch von Mitgliedern können nur dann kostenfrei vorgenommen werden, wenn diese mindestens drei Wochen vor dem Vorstellungstag der Geschäftsstelle verbindlich mitgeteilt worden sind. Sollten nach dieser Frist eingegangene Änderungswünsche mitgeteilt und bereits ausgegebene Karten zurückgegeben werden, müssen 5,00 € pro Karte bzw. Vorstellung dem Mitglied berechnet werden.

Wir bitten unsere Mitglieder dringend, die Aufführungstermine mit den Daten von Familienereignissen (Geburtstage, Urlaub usw.) und mit beruflichen Daten (z.B. Dienstreisen) frühzeitig zu vergleichen und im Falle einer Verhinderung am Theaterbesuch uns dies rechtzeitig zu melden.

Ebenso bitten wir unsere Mitglieder, die ein Theaterstück schon gesehen haben, uns das frühzeitig mitzuteilen, wenn sie das Stück nicht noch einmal sehen wollen. Sie sollten dann, wenn Sie Theaterkarten bereits erhalten haben, diese unverzüglich der Geschäftsstelle zurückgeben.

Umtausch

Ein Umtausch von Theaterkarten, der per Post erfolgen soll, kann nur dann durchgeführt werden, wenn dem Brief, mit dem die Karte vom Mitglied zurückgeschickt wird, ein an das Mitglied adressierter und ausreichend frankierter Umschlag beigelegt ist.

Bitte beachten Sie die Rückgabefrist! Die Rückgabefrist für Theaterkarten beträgt 14 Kalendertage vor Vorstellungstermin. Theaterkarten, die nach der Frist bei der Geschäftsstelle eintreffen, können dann nicht mehr zurückgenommen werden.

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Gutscheine

Für das 6. Programm werden Gutscheine ausgegeben, die Sie für eine Originalkarte direkt bei der jeweiligen Theaterkasse einlösen können.

Die Gutscheine aller angebotenen Theater verlieren mit Ende der Spielzeit ihre Gültigkeit und können nicht verlängert werden. In diesem Zusammenhang empfehlen wir unseren Mitgliedern, mit dem Verbrauch ihrer Gutscheine nicht bis zu den letzten Vorstellungen in den jeweiligen Theatern zu warten, da erfahrungsgemäß diese Vorstellungen schon Wochen vorher restlos ausverkauft sind.

Für die Gutscheine des badischen Staatstheaters der Saison 2021/2022 gilt ausnahmsweise: diese Gutscheine sind bis 31. Dezember 2022 gültig.

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Kartenverlust

Bei Verlust einer Eintrittskarte für eine anstehende Aufführung bitten wir unsere Mitglieder wie folgt zu verfahren:

Bitte melden Sie sich rechtzeitig bei der Geschäftsstelle. Wir informieren daraufhin die Theaterkasse per Fax. Sie erhalten dort gegen eine Gebühr von 2,00 € ein Duplikat Ihrer Theaterkarte, das auf Ihren Namen hinterlegt wird.

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Spielplanänderung

Wenn eine Veranstaltung des Staatstheaters kurzfristig (eine Woche vor Termin und kürzer) vom Theater abgesagt wird, hat der Volksbühnenabonnent das Recht (neben anderen anzubietenden Möglichkeiten wie Ersatzvorstellungen etc.) seine Eintrittskarte an der Theaterkasse zurückzugeben. Die Volksbühne stellt eine allgemeine Ersatzbescheinigung (abweichend in Farbe und Größe) ür einen solchen Ausfall zur Verfügung, die an der Kasse hinterlegt wird.

Das Kassenpersonal übergibt im Gegenzug zur zurückgegebenen Karte diese Ersatzbescheinigung an den  Volksbühnenabonnenten. Auf dieser Ersatzbescheinigung wird gekennzeichnet, um welche Vorstellungsart es sich handelt (Ankreuzverfahren), und sie wird mit Datum und Handzeichen versehen. Innerhalb der laufenden Spielzeit hat der Volksbühnenabonnent das Recht, diese Ersatzbescheinigung an der Theaterkasse gegen eine Eintrittskarte (mindestens der 2. Kategorie) einzulösen.

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Geschäftsbedingungen (AGB)

  1. Die Mitgliedschaft steht jedem offen und der Einstieg in ein Programm ist jederzeit möglich (die Programme finden Sie hier)
  2. Mitglied wird, wer seinen Beitritt schriftlich erklärt, die Vereinssatzung / AGB anerkennt und eine Mitgliedsnummer erhalten hat.
  3. Theater- und Konzertkarten sowie die Programmgutscheine und Ersatzgutscheine gemäß Ziffer 8. werden ausschließlich an Mitglieder ausgegeben.
  4. Jedes Mitglied ist berechtigt und verpflichtet, die dem gewählten Programm entsprechende Anzahl von Karten oder Gutscheinen abzunehmen und zu bezahlen.
    Ein Wechsel des Programms ist nur zu Beginn einer neuen Spielzeit möglich.
  5. Die Mitglieder erhalten das dreimal pro Saison erscheinende Programmheft kostenlos.
  6. Karten, Gutscheine und Programmhefte können auf der Geschäftsstelle abgeholt oder - gegen Gebühr - zugesandt werden.
  7. Bei Nichtabholung der Theaterkarten bis 5 Tage vor der Vorstellung erfolgt automatisch Übersendung durch die Post unter Berechnung der Versandkosten.
  8. Bei unvorhergesehener Verhinderung am Theaterbesuch muss die Eintrittskarte spätestens 14 Tage vor dem Vorstellungstermin der Geschäftsstelle zurückgegeben und dafür ein Gutschein oder eine Ersatzvorstellung aus dem Volksbühnen-Programm in Empfang genommen werden. Beides ist verbindlich.
  9. Für das 2., 3., und 6. Programm werden Programmgutscheine ausgegeben, die für eine Originalkarte direkt bei der jeweiligen Theaterkasse einzulösen sind.
    In den ersten Wochen der Spielzeit nicht abgeholte Programmgutscheine werden unter Berechnung der Versandkosten zugestellt.
    Programmgutscheine gelten nicht für Premieren, hohe Feiertage, Konzerte usw.
    Für das Staatstheater ausgegebene Programmgutscheine können nicht für andere Theater verwendet werden.
  10. Karten für die festgelegten Vorstellungen werden mit wechselnden Platzgruppen ausgegeben. Dadurch sitzt jedes Mitglied im Laufe der Spielzeit auf verschiedenen Plätzen unterschiedlicher Preisgruppen.
  11. Der Mitgliedsbeitrag kann jährlich, halb- oder vierteljährlich und pro Vorstellung bezahlt werden. (Jährliche Entrichtung wäre aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung wünschenswert.)
    Bankverbindung: Sparkasse Karlsruhe
    Die IBAN lautet: DE06 6605 0101 0009 1701 50 - die BIC lautet: KARSDE66
  12. Die Beendigung der Mitgliedschaft ist nur zum Ende der jeweiligen Spielzeit möglich., Die Kündigung muss schriftlich bis spätestens zum 30. Juni des Jahres erfolgen. Während der Spielzeit kann die Mitgliedschaft nur durch Ausschluss, Wegzug oder Tod enden. Ein vorübergehendes Ruhen der Mitgliedschaft ist nicht möglich.
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