Mitgliedschaft
Wir erheben keinen Mitgliedsbeitrag. Die Volksbühne finanziert sich durch den Verkauf der Theaterkarten.
Aber bitte denken Sie daran, dass Sie automatisch Mitglied unserer Besucherorganisation bleiben, wenn sie nicht bis
schriftlich gekündigt haben.
Theaterbesucher, die ihre Mitgliedschaft kündigen,
erhalten keine Bestätigung, es sei denn,Sie legen Ihrem Kündigungsschreiben einen
ausreichend frankierten Umschlag bei.
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Kartenvergabe-System
Die Karten für die festgelegten Vorstellungen werden in einem
rollierenden System ausgegeben. Dadurch sitzt jedes
Mitglied im Laufe der Spielzeit auf wechselnden Plätzen unterschiedlicher Preisgruppen.
Bei Übersendung der Theaterkarten durch die Post sind die Versandkosten
zu Beginn der Spielzeit für die ganze Spielzeit zu entrichten.
Der Beitrag für das gewählte Programm
kann jährlich zu Beginn der Spielzeit oder halbjährlich und auch
einzeln pro Vorstellung bezahlt werden (jährlich aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung wünschenswert).
Betreff: Abholer - Bei Nichtabholung der Theaterkarten bis acht Tage vor der Vorstellung
erfolgt automatisch die Übersendung durch die Post unter Berechnung des Versandkostenanteils.
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Änderungswünsche / Umtausch
Änderungswünsche
Terminänderungen auf Wunsch von Mitgliedern können nur dann kostenfrei vorgenommen werden,
wenn diese mindestens drei Wochen vor dem Vorstellungstag
der Geschäftsstelle verbindlich mitgeteilt worden sind. Sollten nach dieser Frist eingegangene
Änderungswünsche mitgeteilt und bereits ausgegebene Karten zurückgegeben werden, müssen 5,00 € pro Karte bzw. Vorstellung dem Mitglied berechnet werden.
Wir bitten unsere Mitglieder dringend, die Aufführungstermine mit den Daten von
Familienereignissen (Geburtstage, Urlaub usw.) und mit beruflichen Daten (z.B. Dienstreisen) frühzeitig
zu vergleichen und im Falle einer
Verhinderung am Theaterbesuch
uns dies rechtzeitig zu melden.
Ebenso bitten wir unsere Mitglieder, die
ein Theaterstück schon gesehen haben, uns das frühzeitig mitzuteilen, wenn sie das Stück nicht noch einmal sehen wollen.
Sie sollten dann, wenn Sie Theaterkarten bereits erhalten haben, diese unverzüglich der
Geschäftsstelle zurückgeben.
Umtausch
Ein Umtausch von Theaterkarten, der per Post erfolgen soll,
kann nur dann durchgeführt werden, wenn dem Brief, mit dem die Karte
vom Mitglied zurückgeschickt wird, ein an das Mitglied adressierter und
ausreichend frankierter Umschlag beigelegt ist.
Bitte beachten Sie die Rückgabefrist! Die Rückgabefrist für
Theaterkarten beträgt 14 Kalendertage vor Vorstellungstermin.
Theaterkarten, die nach der Frist bei der Geschäftsstelle eintreffen,
können dann nicht mehr zurückgenommen werden.
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Gutscheine
Für das 6. Programm werden Gutscheine ausgegeben,
die Sie für eine Originalkarte direkt bei der jeweiligen Theaterkasse einlösen können.
Die Gutscheine aller angebotenen Theater
verlieren mit Ende der Spielzeit ihre Gültigkeit
und können nicht verlängert werden. In diesem Zusammenhang empfehlen wir unseren Mitgliedern,
mit dem Verbrauch ihrer Gutscheine nicht bis zu den letzten Vorstellungen in den jeweiligen Theatern
zu warten, da erfahrungsgemäß diese Vorstellungen schon Wochen vorher restlos ausverkauft sind.
Für die Gutscheine des badischen Staatstheaters der Saison 2021/2022 gilt ausnahmsweise:
diese Gutscheine sind bis 31. Dezember 2022 gültig.
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Kartenverlust
Bei Verlust einer Eintrittskarte für eine anstehende Aufführung bitten wir
unsere Mitglieder wie folgt zu verfahren:
Bitte melden Sie sich
rechtzeitig bei der Geschäftsstelle. Wir informieren daraufhin die
Theaterkasse per Fax. Sie erhalten dort gegen eine Gebühr von 2,00 €
ein Duplikat Ihrer Theaterkarte, das auf Ihren Namen hinterlegt wird.
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Spielplanänderung
Wenn eine Veranstaltung des Staatstheaters kurzfristig
(eine Woche vor Termin und kürzer) vom Theater abgesagt
wird, hat der Volksbühnenabonnent das Recht (neben anderen anzubietenden
Möglichkeiten wie Ersatzvorstellungen etc.) seine Eintrittskarte an der
Theaterkasse zurückzugeben. Die Volksbühne stellt eine allgemeine
Ersatzbescheinigung (abweichend in Farbe und Größe)
ür einen solchen Ausfall zur Verfügung, die an der Kasse hinterlegt wird.
Das Kassenpersonal übergibt im Gegenzug zur zurückgegebenen Karte diese
Ersatzbescheinigung an den Volksbühnenabonnenten. Auf dieser
Ersatzbescheinigung wird gekennzeichnet, um welche Vorstellungsart es
sich handelt (Ankreuzverfahren), und sie wird mit Datum und Handzeichen
versehen. Innerhalb der laufenden Spielzeit hat der Volksbühnenabonnent
das Recht, diese Ersatzbescheinigung an der Theaterkasse gegen eine
Eintrittskarte (mindestens der 2. Kategorie) einzulösen.
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Geschäftsbedingungen (AGB)
- Die Mitgliedschaft steht jedem offen und der Einstieg in ein Programm ist jederzeit möglich
(die Programme finden Sie hier)
- Mitglied wird, wer seinen Beitritt schriftlich erklärt, die Vereinssatzung / AGB anerkennt und eine Mitgliedsnummer erhalten hat.
- Theater- und Konzertkarten sowie die Programmgutscheine und Ersatzgutscheine gemäß Ziffer 8. werden
ausschließlich an Mitglieder ausgegeben.
- Jedes Mitglied ist berechtigt und verpflichtet, die dem gewählten Programm
entsprechende Anzahl von Karten oder Gutscheinen abzunehmen und zu bezahlen.
Ein Wechsel des Programms ist nur zu Beginn einer neuen Spielzeit möglich.
- Die Mitglieder erhalten das dreimal pro Saison erscheinende Programmheft kostenlos.
- Karten, Gutscheine und Programmhefte können auf der Geschäftsstelle abgeholt oder - gegen Gebühr -
zugesandt werden.
- Bei Nichtabholung der Theaterkarten bis 5 Tage vor der Vorstellung erfolgt automatisch Übersendung durch die
Post unter Berechnung der Versandkosten.
- Bei unvorhergesehener Verhinderung am Theaterbesuch muss die Eintrittskarte spätestens 14 Tage vor dem
Vorstellungstermin der Geschäftsstelle zurückgegeben und dafür ein Gutschein oder eine
Ersatzvorstellung aus dem Volksbühnen-Programm in Empfang genommen werden.
Beides ist verbindlich.
- Für das 2., 3.,
und 6. Programm werden Programmgutscheine ausgegeben,
die für eine Originalkarte direkt bei der jeweiligen Theaterkasse einzulösen sind.
In den ersten Wochen der Spielzeit nicht abgeholte Programmgutscheine werden unter Berechnung der Versandkosten zugestellt.
Programmgutscheine gelten nicht für Premieren, hohe Feiertage, Konzerte usw.
Für das Staatstheater ausgegebene Programmgutscheine können nicht für andere Theater verwendet werden.
- Karten für die festgelegten Vorstellungen werden mit wechselnden Platzgruppen ausgegeben. Dadurch
sitzt jedes Mitglied im Laufe der Spielzeit auf verschiedenen Plätzen unterschiedlicher Preisgruppen.
- Der Mitgliedsbeitrag kann jährlich,
halb- oder vierteljährlich und pro Vorstellung bezahlt werden. (Jährliche
Entrichtung wäre aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung wünschenswert.)
Bankverbindung: Sparkasse Karlsruhe
Die IBAN lautet: DE06 6605 0101 0009 1701 50 - die BIC lautet: KARSDE66
- Die Beendigung der Mitgliedschaft ist nur zum Ende der jeweiligen Spielzeit möglich., Die Kündigung muss
schriftlich bis spätestens zum 30. Juni des Jahres erfolgen. Während der Spielzeit kann die Mitgliedschaft
nur durch Ausschluss, Wegzug oder Tod enden. Ein vorübergehendes Ruhen der Mitgliedschaft ist nicht möglich.
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